Schadensgutachten
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Ein Schadensgutachten sollte nach einem Verkehrsunfall vom Fahrzeughalter in Auftrag gegeben werden, um auf Grundlage der Ergebnisse die Schadensregulierung beim Verursacher oder bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.
Das Gutachten informiert Sie über die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert sowie im Totalschadensfall über Restwert und Wiederbeschaffungsdauer. Das Schadensbild wird ausführlich in Bild und Text beschrieben.
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